Wir freuen uns, dass Sie Interesse an der Mitgliedschaft im Tennisclub-Mürwik e. V. haben!

Die Mitgliedsarten können Sie der Satzung entnehmen.

Neben diesem Aufnahmeantrag können Sie auf der Website auch die Satzung, Mitgliedsbeiträge und das Merkblatt zum Datenschutz einsehen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit das SEPA Lastschriftmandat auszufüllen und herunter zu laden.

Sie können nach dem Ausfüllen des Formulars die ausgefüllte PDF-Datei herunterladen. Diese müssen Sie anschließend nur noch unterzeichnen und an die folgende E-Mail-Adresse zurücksenden: schriftfuehrer@tennisclub-muerwik.de

    Aufnahmeantrag






    SEPA



    Weitere Hinweise (auch in der PDF-Datei vermerkt)

    Eine Änderung der Mitgliedschaft von aktiv in passiv kann nur mit einer Frist von einem Monat (30.11.) zum Ende des Kalenderjahres schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt, geht eine Schnuppermitgliedschaft mit Ablauf des laufenden Kalenderjahres in eine ordentliche Mitgliedschaft über.

    Eine Änderung der Mitgliedschaft von passiv zu aktiv kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

    Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (z. B. Stimmrecht in der Mitgliederversammlung) kann bei geschäftsunfähigen Kindern unter 7 Jahren durch die gesetzliche Vertretung wahr-genommen werden. Mit der Zustimmung zum Eintritt in den Verein willigt die gesetzliche Vertretung ein, dass die Mitgliedschaftsrechte bei beschränkt geschäftsfähigen Kindern und Jugendlichen (7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) auch von der oder dem Minderjährigen selbst ausgeübt werden können. Das aktive und passive Wahlrecht haben Minderjährige gemäß Satzung nur in der Jugendversammlung.

    Die Vereinssatzung und die Beitragsordnung sind zu beachten und werden verbindlich anerkannt. Zahlung der Beiträge erfolgt gemäß der jeweils gültigen Beitragsordnung per SEPA-Lastschrift.